Kurstraße 23
61231 Bad Nauheim

 
  • Telefon: 06032 78 48 719
  • Fax: 06032 78 48 591
 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und gelten unter anderem für alle Verwalterverträge der Firma m&k immobilien – nachstehend Hausverwalterin genannt – und ihren Vertragspartnern. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise und Verwalterverträge sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von m&k immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe. Eines entstandenen Schadens zum Schadensersatz.

§2 Angebote

Angebote, die durch die Hausverwalterin erteilt wurden, erfolgen freibleibend und unverbindlich, bis diese durch eine Vertragsunterzeichnung durch die Verwalterin bestätigt wurden.

§3 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass m&k immobilien zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§4 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objekt- und Vertragsinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet m&k immobilien nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§5 Art der Tätigkeit der Verwalterin

Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohneinheiten, Gewerbeeinheiten und Sondereigentum. Grundlage bildet der zwischen den Vertragspartnern und der Verwalterin geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§6 Vertragsabschluss

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Verkäuferseite zahlt die Provision nach Eingang der Zahlung des Kaufpreises auf ihrem Konto. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die m&k immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem im Vertrag erzielten Miet- oder Kaufpreis der Immobilie und der im Exposé aufgeführten Provision, soweit Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart worden ist

§7 Kaufabsichtserklärung

Sollte m&k immobilien vom Kaufinteressenten durch eine schriftliche Kaufzusage um die Erstellung des Kaufvertrages über die angebotene Immobilie ersucht worden sein, so ist ein Betrag in Höhe von 250 € zzgl. MwSt. als Bearbeitungsentgelt sofort fällig. Zusätzlich versichert der Kaufinteressent die geldlichen Mittel in Höhe des Kaufpreises zzgl. der Kaufnebenkosten bzw. die Finanzierungsbestätigung der Bank zu haben. Die Liquiditätsbestätigung ist dieser Kaufabsichtserklärung beizulegen und ist Bestandteil dieser. Das Bearbeitungsentgelt wird nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages mit der sodann fälligen Maklercourtage verrechnet. Rechtsansprüche können hieraus gegenüber dem Makler nicht geltend gemacht werden. Sollte der Kaufinteressent von der Kaufabsicht zurücktreten, wird der Makler das Bearbeitungsentgelt einbehalten. Dem Kaufinteressenten ist bekannt, dass der mit der Entwurfserstellung beauftragte Notar die Kosten dieses Entwurfs berechnet, sollte es nicht zur Beurkundung kommen.

§8 Doppeltätigkeit

Die m&k immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§9 Rückfragenklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der m&k immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§10 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der m&k immobilien besteht auch bei Folgeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von m&k immobilien. Es gilt deutsches Recht.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

Widerrufsbelehrung

 

bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen:
Widerrufsrecht
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihnen nach § 312 d I BGB ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen zusteht und diese Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsschluss beginnt. Hierfür ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages mit m&k immobilien erforderlich. Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an: m&k immobilien, Kurstraße 23, 61231 Bad Nauheim
Tel: 06032 – 7848719, Fax: 06032 – 7848591, mail@mukimmobilien.de
und sollte eine eindeutige Erklärung (z. B. auf dem Postweg, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, enthalten. Zur Wahrung der Frist reicht das rechtzeitige Absenden der Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags erbracht, so entspricht die Höhe der vollen, mit Ihnen vereinbarten Provision.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir unsere Leistung als Makler erbracht haben, oder der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Grundlagen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BGBl. I. 2013, S. 3642, 3663. Informationspflicht nach § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 21 Abs. 2 S. 2 EGBGB
Ende der Widerrufsbelehrung

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